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Werkseigene Produktionskontrolle

Seit wenigen Jahren besteht die europäische und auch schweizerische Vorschrift, dass alle Bauteile im gebäudeabschliessenden Bereich einer sogenannten «werkseigenen Produktionskontrolle-WPK» unterliegen.  Die entsprechenden Normen sind EN 16034 und 14351-1. Grundlage dazu bildet das Energiegesetz, welches verschiedene bauphysikalische Konstruktions- und Qualitätsnormen vorgibt. Damit die Werte eingehalten werden, hat der Gesetzgeber diese Anforderungen den Herstellern übertragen. Alle Produzenten, die im genannten Bereich tätig sind, müssen mit der WPK die Beständigkeit in der Herstellung, die fortlaufenden Verbesserungen und internen Prüfungen jeder Türe auf allen Herstellungsstufen nachweisen können.


Koster AG Holzwelten ist seit Juli 2020 im Besitz dieser erforderlichen werkseigenen Produktionskontrolle und erfüllt damit den massgebenden Vollzug der Normen nach EN 16034 und 14351-1.

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